Der
Feuerbrand
Feuerbrand
- was ist das?
Befallener Birnentrieb: (Klick=Großbild) |
Die Krankheit Feuerbrand wird durch ein
Bakterium verursacht. Der Feuerbrand-Erreger (Erwinia amylovora) stammt
ursprünglich aus Nordamerika. 1971 wurde der Erreger erstmals in Deutschland,
in Schleswig-Hostein, nachgewiesen. Diese hochinfektiöse und nur schwer zu bekämpfende
Krankheit befällt verschiedene Obst- Zier- und Wildgehölze. Für die
Gesundheit des Menschen besteht durch diese Krankheit keine Gefahr.
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Wichtig:
Die Krankheit ist meldepflichtig, d.h. ihr Auftreten oder auch nur der Verdacht
ist umgehend:
-
dem
örtlichen Vorstand des Gartenbauvereins (siehe Vereine) oder
-
dem Landratsamt Traunstein, Fachberatungsstelle für Gartenkultur und
Landespflege,
Tel. 0861-58 385, zu melden, die dann weitere Maßnahmen in die
Wege leitet.
Rechtsgrundlage ist eine spezielle Feuerbrand-Verordnung aus dem
Jahre 1985 (letzte Änderung aus dem Jahre 1992)
Wie
ist die Situation im Landkreis Traunstein?
Im Landkreis Traunstein wurde der
Feuerbrand erstmals 1987 nachgewiesen. Durch konsequenten Rückschnitt bzw.
Rodung der befallenen Bäume konnte damals eine weitere Verbreitung verhindert
werden. Auf Grund der günstigen Witterung während der Blütezeit ist heuer der
Befall durch Feuerbrand wieder verstärkt aufgetreten. In erster Linie sind
Birnbäume und Quittenbäume befallen.
In acht Gemeinden konnte bisher ein
Befall durch Feuerbrand festgestellt werden:
Sobald weitere Details bekannt
sind, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Wie erkennt man
Befall durch Feuerbrand?

Befallener Birnentrieb: (Klick=Großbild) |
Befallene Blüten und Blätter welken und verfärben sich dunkelbraun bis
schwarz, sterben ab und trocknen ein. Die Pflanzen sehen dann wie verbrannt oder
verdorrt aus. Typisch ist die zu Beginn auftretende Schwärzung der Haupt- und
Nebenadern der Blätter und die später U-förmige bzw. krückstockartige
Krümmung der Triebspitze. Unter feuchtwarmen Bedingungen treten aus den
Befallsstellen milchig-weiße, später rotbraune bis gelbbraune Schleimtropfen
(=Bakterienschleim) aus. Die befallenen Blätter, Blüten und jungen Früchte
bleiben häufig bis in den Winter am Baum hängen. Betroffene Rindenpartien
reißen häufig ein und sind rötlich oder braun verfärbt.
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Welche
Pflanzen werden vom Feuerbrand befallen?
Folgende
Pflanzen und Gehölze sind sogen. Wirtspflanzen und werden vom
Feuerbrand-Erreger teilweise stark bis sehr stark befallen:
Welche
Pflanzen werden vom Feuerbrand nicht befallen?
Nicht
befallen werden:
-
Steinobst,
z.B. Zwetschgen, Kirschen
-
Pfirsiche
und Aprikosen
-
Beerenobst
-
Wal-
und Haselnüsse
-
Nadelgehölze
jeglicher Art
-
andere
Laubgehölze
-
Rosen
-
Gemüse
-
Stauden
und Sommerblumen
Krankheitsverlauf und
Übertragung
Die Bakterien überdauern die Vegetationsruhe in
erkrankten Rindenteilen betroffener Pflanzen. Von hier erfolgt im Frühjahr und
Sommer die Verbreitung mittels Regentropfen, Wind, sowie saugenden und
blütenbesuchenden Insekten, wie z.B. Bienen, Hummeln, Blattläuse und Fliegen.
Auch Vögel sollen bei der Verbreitung eine Rolle spielen. In den meisten
Befallsgebieten werden zuerst die Blüten befallen. Ideale Infektionsbedingungen
herrschen während schwül-warmer Witterungsperioden bei Temperaturen über 18
Grad Celsius und einer relativen Luftfeuchte von mehr als 70 %. Wichtige
Eintrittspforten für den Erreger sind offene Blütenorgane und Wunden.
Welche
Möglichkeiten gibt es zur Vorbeugung und Bekämpfung?
1. Kontrolle

Befallener Quittenzweig: (Klick=Großbild) |
Wichtig ist das rechtzeitige Erkennen
und sofortige konsequente Entfernen befallener Pflanzenteile. Nur so
besteht die Möglichkeit, einer massiven Befallsausbreitung vorzubeugen. Anfällige Pflanzenbestände sind daher während
der Vegetationsperiode, besonders ab der Blüte und im Vorsommer, regelmäßig
auf Befall zu kontrollieren.
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2.
Bekämpfungsmaßnahmen
Stark befallene Pflanzen sind sofort zu roden und zu vernichten. Sind nur
einzelne Triebe befallen, genügt ein
kräftiger Rückschnitt bis weit (30 cm und mehr) in
das gesunde Holz.
Chemische Pflanzenschutzmittel sind zur direkten Bekämpfung nicht
ausgewiesen.
Wichtig: Schnittwerkzeuge (Säge, Schere
u.a.) sofort nach Gebrauch mit z.B. 70%igem Alkohol desinfizieren.
3.
Entsorgung
und Vernichtung
Das
von Feuerbrand befallene Material muss sofort vernichtet und entsorgt
werden.
Wichtig: Keinesfalls darf das befallene
Material auf den Kompost, in den Grüngutcontainer oder auf den
Häckselplatz.
Für die Verbrennung sind folgende Punkte zu beachten:
-
Im
Außenbereich kann das befallene Material sofort an Ort und Stelle verbrannt
werden.
-
Im
Siedlungsbereich sind kleinere Mengen über die Mülltonne zu entsorgen.
Größere Mengen können nur nach vorheriger Anmeldung bei der
Gemeindeverwaltung, an Ort und Stelle, auf geeigneten Plätzen, verbrannt
werden.
-
Stamm-
und Astholz, bis ca. 10 cm Durchmesser, ist vollständig zu
vernichten.
-
Stamm-
und Astholz mit einem Durchmesser über 10 cm kann entlaubt und anderweitig,
z.B. zur Verarbeitung und zur Verfeuerung (Hausbrand) verwendet
werden.
Weitere
Hinweise zu Maßnahmen gegen den Feuerbrand erhalten Sie bei der
Fachberatungsstelle für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt in
Traunstein, Tel. 0861-58 385 oder bei den örtlichen Vorständen der
Gartenbauvereine (siehe Vereine).
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